Uns finden Sie unter den Spezialfirmen für das Sanieren von Spritzasbest und anderen schwachgebundenen asbesthaltigen Materialien.
Aufgrund der EKAS-Richtlinie Nr. 6503 "Spritzasbest und andere schwachgebundene asbesthaltige Materialien (SG-Asbest)" müssen Firmen, die SG-Asbest entfernen
über Fachkräfte mit dem notwendigen Fachwissen verfügen
mit den bei der Entfernung von SG-Asbest auftretenden Gefahren und den notwendigen Schutzmassnahmen vertraut sein
über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen
Bei der Beurteilung der Firmen wird geprüft, ob diese Bedingungen erfüllt sind, ob die Firmen gemäss den Bestimmungen der EKAS-Richtlinie 6503 arbeiten und ob die Immissionsgrenzwerte während und nach der Arbeit eingehalten werden.